Achten Sie bei Ihrer KFZ-Versicherung auf FREIE WERKSTATTWAHL – zu Ihrem VORTEIL
Qualität und Service spielen in vielen Lebenslagen eine große Rolle – so auch hinsichtlich Ihrer Werkstatt. Gerade im Schadensfall ist es wichtig, Ihrer Autowerkstatt vertrauen zu können. Mit uns haben Sie einen Partner gefunden, der Sie, Ihr Fahrzeug und eine hochwertige Reparatur in den Mittelpunkt stellt.
Unter einer solchen Reparatur verstehen wir:
- die Nutzung von originalen Bauteilen oder OE-Teilen, die nach den strengen Auflagen der Hersteller von uns verbaut werden
- die sachgemäße Reparatur von Schäden an der Karosserie
- die Garantie, dass die Arbeiten fachkundig von uns ausgeführt werden
- die Beurteilung der Schäden durch einen unabhängigen Sachverständigen und im Falle eines Falles die Unterstützung durch einen unabhängigen Rechtsbeistand
- das gute Gefühl, Ihren Wagen in erfahrenen Händen zu wissen
Doch was, wenn Ihnen Ihre Kfz-Versicherung durch die Schadenssteuerung die freie Werkstattwahl verbietet? Bei vielen Kfz-Versicherungen ist dieser Eingriff in Ihr persönliches Entscheidungsrecht mittlerweile üblich. Auch wenn es auf den ersten Blick günstig und praktisch erscheint: Die Werkstattbindung kann erhebliche Nachteile bedeuten und am Ende bezahlen Sie mehr als Ihnen lieb ist.
Kürzungsversuche der Kfz-Versicherer
Die Kfz-Versicherungen werden mehr und mehr kreativ, wenn es darum geht, Ihnen entstandene Schäden im Falle eines Haftpflichtschadens nicht vollständig zu regulieren. Nach einem von der Versicherung vorgegebenen Prüfplan werden die Rechnungen der Werkstätten von so genannten Prüfdiensten kontrolliert. Kunden werden mit der vermeintlichen Unabhängigkeit dieser Prüfdienste in die Irre geführt. Zu diesem Thema berichtete sogar die Auto-Bild in ihrer Januar Ausgabe.
Unabhängig davon wie scheinbar gering der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist oder wie gut Sie den Verursacher kennen, nutzen Sie Ihre Rechte um später nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Ihr Anspruch ist eine:
- Freie Gutachterwahl
- Freie Werkstattwahl
- Nehmen Sie sich immer einen Anwalt
Denken Sie immer daran: Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Partner, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen. Die Versicherer kürzen immer, auch bei Kleinigkeiten. Dabei schrecken Versicherungen nicht davor zurück Sie zu kontaktieren und die Regulierung des Schadens anzubieten. Hier gilt aller höchste Vorsicht!
Das Team von Auto-Technik Gerbracht steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie hinsichtlich der Reparaturmöglichkeiten und empfehlen Ihnen auch bei Bagatellschäden immer einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten für den Anwalt übernimmt laut Gesetz die zur Zahlung verpflichtete Versicherung.
Wir reparieren nicht nur den entstandenen Blechschaden, sondern haben durch unsere besondere Ausstattung darüber hinaus folgende Möglichkeiten:
- Eintrag ins Servicebuch des Herstellers, damit Sie Garantie- und Kulanzansprüche seitens des Automobilherstellers nicht verlieren
- Kalibrierung sämtlicher Sensoren und Fahrassistenzsysteme – wie vom Hersteller vorgeschrieben
- Kontakt mit der Leasinggesellschaft zwecks Freigabe der Reparatur
Bei einem Unfall empfehlen wir daher: Kommen Sie direkt zu uns.