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Reifendruckkontrollsysteme

Reifendruckkontrollsysteme

Reifendruckkontrollsysteme drängen in den Markt. Seit dem 1. November 2012 sind sie für neue Fahrzeugmodelle Pflicht und ab 1. November 2014 für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben. Demzufolge heißt es für Kfz-Servicebetriebe, sich umgehend darauf einzustellen.

Ein niedriger Reifendruck wirkt sich nicht nur negativ auf den CO2-Ausstoß und somit auf den Kraftstoffverbrauch und die Lebensdauer der Reifen aus, auch die Fahrstabilität und die Sicherheit leiden.

Kontrollsysteme sind verpflichtend

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union mit der Verordnung EC 661/2009 den verpflichtenden Einbau von Reifendruckkontrollsystemen (RDKS) in Fahrzeuge der Klasse M1 vorgeschrieben.

Aktuell gibt es zwei Arten von Reifendruckkontrollsystemen: das indirekte System und das direkte.

Es muss lediglich in der Lage sein, gemäß der EU-Norm ECE-R 64, einen plötzlichen Druckanfall von mehr als 20 % innerhalb von 10 Minuten anzuzeigen. Und bei einem schleichenden Druckverlust von mehr als 20 % muss das System den Fahrer innerhalb von 60 Minuten warnen. Zudem muss das RDKS ab einer Geschwindigkeit von 40 km/h bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs sicher funktionieren.

Neukalibrierung erforderlich

Bei jeder Reifendruckveränderung und beim Räderwechsel muss je nach System neu kalibriert werden.

Eine solche Pflicht bleibt natürlich nicht ohne Folgen – weder für den Autofahrer, noch für die Fachleute in Kfz-Werkstätten, Autohäusern und Reifenfachhandelsbetrieben: „So müssen Fahrzeuge mit indirekten Systemen nach einem Räder- oder Reifenwechsel neu kalibriert werden. Bei Fahrzeugen mit direkten Systemen indes ist die korrekte Funktion des RDKS beim Einsatz von Sommer- wie Winterreifen jedoch am einfachsten mit einem Satz an Sensoren zu realisieren. Doch auch diese erfordern vom Werkstattfachmann spezielles Know-how und ein entsprechendes Equipment.“

Seit über zehn Jahren ist dieses Sicherheitsfeature in den Aufpreislisten der Automobilhersteller zu finden – zumindest in der Ober- und gehobenen Mittelklasse. Darüber hinaus müssen alle Fahrzeuge, die serienmäßig mit Reifen mit Notlaufeigenschaften, so genannten Run-Flat- oder RTF-Reifen, ausgestattet sind, per Gesetz bislang schon ab Werk mit einem RDKS ausgestattet sein.

Der Räderwechsel am Samstag vor der Garage wird der Vergangenheit angehören. Künftig benötigt der Werkstattfachmann für den Rad- und Reifenwechsel ein RDKS-taugliches Diagnosetool.