Der aktuelle Punktekatalog
Um wieviele Punkte geht es überhaupt?
- bisher: bis zu 18 Punkte
- ab Mai 2014: nur noch 8 Punkte
Dies ist auf den ersten Blick eine krasse Verschlechterung. Daher hier ein paar Einblicke in die neu geregelte Zuordnung.
Bisher hat man für die einzelnen Verstöße je nach Schwere bis zu 7 Punkte bekommen. Ab 1. Mai 2014 bekommt man maximal 3 Punkte pro Verstoß.
Bereits vorhandene Punkte: So erfolgte die Umrechnung
Eine generelle Amnestie, also einen Erlass von bereits vorhandenen Punkten in Flensburg beinhaltete die Reform nicht. Bestehende Eintragrungen wurden daher umgerechnet. Die Umrechnung am 01.05.2014 ergibt sich aus der folgenden Grafik:
Neue Tilgungsfristen: Wann die Punkte gelöscht werden
Nach altem Recht bestanden Eintragungen in Flensburg bei
- Ordnungswidrigkeiten: 2 Jahre
- Straftaten: 5 Jahre
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentziehung: mind. 10 Jahre
Das neue Punktesystem
Früher wurde ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Flensburg je nach Schwere mit 1 bis 7 Punkten geahndet. Dieses undurchsichtige System wurde am 01. Mai 2014 erheblich vereinfacht. Mittlerweile gibt es nur noch zwischen 1 und 3 Punkte. Generell sieht die Neuregelung wie folgt aus:
Altes System (vor der Punktereform)
- Ordnungswidrigkeit: 1-4 Punkte
- Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: 3-4 Punkte
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 5-7 Punkte
Gültiges neues System (nach der Punktereform)
- Schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeit): 1 Punkt
- Besonders schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten): 2 Punkte
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte